Leitbild
Die Schweizerische Polyarthritiker-Vereinigung SPV...
ist eine gesamtschweizerische Selbsthilfeorganisation für Menschen, welche an Rheumatoider Arthritis RA (chronischer Polyarthritis cP) oder einer verwandten Krankheit leiden.
Die SPV bezweckt die Steigerung...
bzw. die Erhaltung der Lebensqualität für Menschen, welche an Rheumatoider Arthritis RA (chronischer Polyarthritis cP) oder einer verwandten Krankheit leiden. Sie erreicht dies durch:
- Vermittlung von Informationen über Entwicklungen und Erkenntnisse im medizinisch/therapeutischen Bereich, bei Sozialversicherungsfragen sowie über spezifische Angebote und Dienstleistungen;
- Förderung und Unterstützung der Regionalen Selbsthilfegruppen sowie der Eltern- und Jugendgruppen;
- Förderung der körperlichen Gesundheit, des seelischen Wohlbefindens, der Lebenstüchtigkeit und der Arbeitsfähigkeit;
- Förderung der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung;
- Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit sowie spezifischen Adressaten;
- Zusammenarbeit mit Fachpersonen im medizinischen, therapeutischen und sozialen Bereich sowie mit anderen Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Zum Adressatenkreis der SPV zählen...
in erster Linie Menschen, welche an Rheumatoider Arthritis oder einer verwandten Krankheit leiden sowie Fachpersonen, Fachstellen, Behörden, Arbeitgeber und Medien.
Die SPV organisiert sich als Verein...
(gemäss Art. 60 ff ZGB) mit Regionalen Selbsthilfegruppen sowie Eltern- und Jugendgruppen. Sie arbeitet im Milizsystem mit einem professionellen Sekretariat, welches die Milizorgane bei der Aufgabenerfüllung unterstützt. Die SPV ist Kollektivmitglied der Rheumaliga Schweiz (Dachorganisation).
Die Finanzierung der SPV...
erfolgt insbesondere über Beiträge der Mitglieder, der Rheumaliga Schweiz (Anteil Sammlung und Bundesamt für Gesundheitswesen), der Invalidenversicherung sowie über Zuwendungen von Dritten (Spenden).
Die Regionalen Selbsthilfegruppen sowie die Eltern und Jugendgruppen erhalten zur Finanzierung ihrer Tätigkeit einen Beitrag der SPV, welcher jeweils an der Delegiertenversammlung festgelegt wird.
Beiträge von dritter Seite (Gönner/innen, Spender/innen), welche gezielt einer Gruppe zugedacht sind, werden dieser überlassen.
Genehmigt an der Delegiertenversammlung vom 27. Juni 1998
